INR Messgerät von der Krankenkasse – Gerinnungsschulung & Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für INR-Messgerät, Gerinnungsschulung und Teststreifen richtet sich nach der individuellen medizinischen Situation und den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse abgeklärt werden.

Bei genehmigter Versorgung werden häufig auch die benötigten Teststreifen und weitere Verbrauchsmaterialien übernommen.

Welche Kosten werden häufig von der Krankenkasse übernommen?

Häufig übernommen werden:

Die Kostenübernahme richtet sich nach der individuellen medizinischen Situation sowie den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung.

Gerinnungsschulung

INR-Messgerät

Verbrauchsmaterial

Was brauche ich, damit die Krankenkasse zustimmt

Viele gesetzliche und private Krankenkassen prüfen bei medizinischer Notwendigkeit die Kostenübernahme für INR-Selbstmessung, Gerinnungsschulung und INR-Messgeräte.
01

Empfehlung vom Arzt

Ihr Hausarzt oder Facharzt (z. B. Kardiologe) bestätigt, dass die INR-Selbstmessung für Sie medizinisch sinnvoll ist.

02

Abgeschlossene Gerinnungsschulung

Die Krankenkasse verlangt den Nachweis, dass Sie die Schulung erfolgreich absolviert haben. Der Schulungsnachweis ist häufig eine Voraussetzung für die Prüfung des Antrags auf ein INR-Messgerät.

03

Antrag bei der Krankenkasse

Mit der ärztlichen Empfehlung und dem Schulungsnachweis stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Das Schulungszentrum kann Sie dabei oft unterstützen.

In welcher Reihenfolge läuft das ab?

So sieht der typische Ablauf aus:

01

Werden die Kosten auch für Privatpatienten übernommen?

Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme vom individuellen Tarif ab. 

Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere nur teilweise. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach, bevor Sie mit der Schulung beginnen.

02

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. In diesem Fall haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ihr Arzt kann Sie dabei unterstützen, indem er die medizinische Notwendigkeit schriftlich begründet. Viele Widersprüche sind erfolgreich.

Weitere Informationen finden Sie beim GKV-Spitzenverbands.

 

Wichtig zu wissen

Die Schulung kommt vor dem Gerät.

Viele Patienten kaufen zuerst ein Gerät und verlieren dadurch die Chance auf Kostenübernahme.

 

Der richtige Weg: erst Schulung, dann Antrag, dann Gerät. 

Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme der Krankenkasse

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Arzt. Kostenübernahmen können je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedlich geregelt sein.